Der Vertragsinhaber ist verstorben, was muss gemacht werden?

Der Vertragsinhaber ist verstorben, was muss gemacht werden?

Der Tod eines Angehörigen ist eine schwierige Zeit. Wir versuchen Sie bestmöglich zu unterstützen. 

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir ohne einen Erbschaftsnachweis keine Auskünfte zu Verträgen geben dürfen. Daher übermitteln Sie uns bitte folgende Unterlagen:
  1. Kopie der Sterbeurkunde
  2. Erbenlegitimation in Form von Erbschein oder eröffnetes Testament